FB 5202 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) der KOM-PASS GbR

 

  1. Allgemeines

Geltungsbereich

Diese AGB sind Inhalt von Verträgen (auch mündlicher Art), die KOM-PASS mit Kunden (K)vereinbart.

 K muss nicht gleichzeitig Abnehmer/in (A) der Leistung sein.

Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen

von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

Die von KOM-PASS abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der

vereinbarten Leistungen(Coaching, Beratung, Moderation, Workshops, Ausbildung), nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet KOM-PASS nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

 

Dokumentationen, Protokolle u.ä. sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.

 

KOM-PASS ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfe/innen

zur Erfüllung eines Vertrages heranzuziehen.

 

  1. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten. Alle Angaben verstehen

sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für alle Leistungen werden die auf der Webseite, bzw. mündlich oder schriftlich

vereinbarten oder im Angebot beschriebenen Honorare berechnet. Findet die Leistung

außerhalb der Räumlichkeiten von KOM-PASS statt, werden zusätzlich Reise- und ggf.

Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.

Anfallende Telefonkosten können K in Rechnung gestellt werden.

Solange keine Kostenübernahmezusage von anderer Seite vorliegt, zahlt K das Honorar.

Das Honorar von KOM-PASS ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungs-

stellung und ohne Abzug fällig.

 

  1. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine (auch mündlicher Art) sind grundsätzlich verbindlich. Das gilt auch

für kostenfreie Vorgespräche.

Eine Absage/Verschiebung eines Termins ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis

zu 3 Werktagen vor dem Termin möglich, bei Terminen ab 4 Stunden Dauer gilt eine Frist

von 2 Wochen. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

 

  1. Höhere Gewalt oder sonstige Leistungshindernisse

KOM-PASS ist berechtigt, bei höherer Gewalt vereinbarte Termine zu verschieben, hierunter

fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem

entstanden sind. In diesem Falle wird KOM-PASS K bzw. A schnellstmöglich verständigen und

einen Ersatztermin anbieten. Für K besteht kein Anspruch auf Übernahme ggf.

entstandener Kosten.

 

  1. Copyright

Alle ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten

Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein KOM-PASS.

Es ist nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von KOM-PASS ganz oder auszugsweise

zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

 

 

 

  1. Versicherungsschutz/Haftung

K bzw. A trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und

außerhalb der gemeinsamen Sitzungen/Termine und kommt für eventuell verursachte

Schäden selbst auf.

Die Leistungen von KOM-PASS sind keine Psychotherapie und können diese

nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit

voraus.

Alle Informationen, die KOM-PASS gibt, sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit

von KOM-PASS handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht

geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische

Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr von K/A.

 

  1. Vertraulichkeit

KOM-PASS verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen

betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten von K /A auch nach der

Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich KOM-PASS, die überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren

und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

  1. Mitwirkungspflicht

Die Leistungen von KOM-PASS erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten

vorbereitenden Gesprächen. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

Es handelt sich um freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse zwischen KOM-PASS und

K/A , bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Die Leistung von KOM-PASS ist

Prozessbegleitung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von K bzw. A geleistet.

 

  1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier

durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise

unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher

Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Solingen.

Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Solingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Solingen, den 01.02.2023

KOM-PASS GBR

 

 Katja Wohlgemuth                 und              Petra R. Nickel