
Sie können unsere Ausbildungen und Angebote u.U. bis zu 500€ mit dem NRW-Bildungsscheck fördern lassen:
Wer kann einen individuellen Bildungsscheck erhalten?
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
– Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
– Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
– Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro
– Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen
– Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.