Beschäftigte haben in den meisten Bundesländern einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst. Die Konditionen sind je nach Land unterschiedlich. Hier die wichtigsten Infos für NRW:
Wieviel Bildungsurlaub kann man pro Jahr beantragen:
Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen ist der Bildungsurlaub nutzbar:
Arbeitnehmer/innen
Auszubildende, nur politische Bildung
nicht für Beamte
Art der Veranstaltung:
Politische und Berufliche Weiterbildung
Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
täglich mind. 6 Ustd.
Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Zu beachtende Fristen:
Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Wichtige Einschränkungen:
Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
Mehr Infos hier auf der NRW-Website Bildungsurlaub