Beschäftigte haben in den meisten Bundesländern einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst. Die Konditionen sind je nach Land unterschiedlich. Hier die wichtigsten Infos für NRW:

Wieviel Bildungsurlaub kann man pro Jahr beantragen:

  • Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden

  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung

  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen ist der Bildungsurlaub nutzbar:

  • Arbeitnehmer/innen

  • Auszubildende, nur politische Bildung

  • nicht für Beamte


Art der Veranstaltung:

  • Politische und Berufliche Weiterbildung

  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen

  • täglich mind. 6 Ustd.

  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.


Zu beachtende Fristen:

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

  • Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Wichtige Einschränkungen:

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.

  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.

  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten

  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit

 

 Mehr Infos hier auf der NRW-Website Bildungsurlaub